Startseite Schützenfest 2024 Majestäten Geschichte Vorstände Aktivitäten Termine Links Satzung Kontakt Impressum Bördehalle
Die Dösseler Bördehalle Die Dösseler Bördehalle wurde 1948 in Eigenleistung von Dösseler Bürgern erbaut. 1950 konnte das erste Schützenfest in ihr gefeiert werden. Sie ist bis heute neben der Pfarrkirche St. Katharina der Mittelpunkt für Feiern und Aktivitäten in Dössel. Die Halle kann auch gemietet werden Sie planen ein Fest und benötigen eine gemütliche Räumlichkeit für bis zu 300 Personen? Dann kommt vielleicht unsere Bördehalle für Sie in Frage. Egal ob Hochzeit, Geburtstag oder Konzert - die Bördehalle ist für jeden Anlass geeignet. gemütliche, ganz in Holz gehaltene Halle für Veranstaltungen jeglicher Art neues Holzparkett über die gesamte Hallenfläche gute akustische Eigenschaften durch Holzbauweise lange Biertheke mit allem, was für die Bewirtung umd den Getränkeausschank benötigt wird große Bühne - mit Vorhang zu verschließen (Gut geeignet für Tanzbands oder DJ´s) Mikrofonanlage mit Funktechnik vorhanden große geräumige Küche - Gasherd und Spülmaschine vorhanden separat nutzbarer Essenraum - auch als Umkleidekabine nutzbar großer Nebenraum - für kalte und warme Buffets nutzbar gemütliche Nischen mit Sitzbänken neue, nach aktuellem Standard sanierte Toilettenanlagen große barrierefreie Toilette - für Rollstuhlfahrer geeignet Innenraum per Vorhang abteilbar, sodass auch die halbe Halle gemietet werden kann Parkplätze in der Nähe vorhanden Preise und Bedingungen (Stand: 1. Oktober 2022) Nach der Benutzungsordnung gelten die nachstehenden Bedingungen: Miete pro Tag: 220 Euro (für die ganze Halle) Miete pro Tag: 130 Euro (für die halbe Halle) Kaution: 500 Euro Wartungskosten erster Tag: 015 Euro Wartungskosten jeder weitere Tag: 005 Euro Diese Kosten sind vorab fällig und müssen spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto Nr. 113 108 801 der Volksbank Warburger Land eG in Warburg BLZ: 472 643 67 eingezahlt werden. Bei nicht termingerechter Zahlung ist diese Genehmigung ungültig. Die Nebenkosten wie Heizkosten, Strom- u. Wassergeld, Kanalgebühren pp. werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Zu den Nebenkosten zählen auch die Kosten der Versicherung und für die Benutzung der Kücheneinrichtung. Für die Bestuhlung der Bördehalle gilt folgende Regelung: Die Bestuhlung ist vom Mieter vorzunehmen. Die Notausgänge müssen jederzeit frei passierbar sein. An den als Notausgängen gekennzeichneten Türen müssen die Vorhängeschlösser an den Panikriegeln der Tür entfernt werden. Die in der Halle ausgehängten genehmigten Bestuhlungspläne sind unbedingt zu beachten. Insoweit wird auf die Satzung über die Benutzung der Bestuhlung und der Kücheneinrichtung verwiesen, die beim Hallenwart erhältlich ist. Zuwiderhandlungen hat nur der Veranstalter zu vertreten. Im Übrigen ist die Benutzungsordnung, welche am Ende dieser Seite einzusehen ist, einzuhalten.
Vorschaubild klicken zum Vergrößern
Datenschutz Bördehalle
Benutzungsordnung für die Bördehalle  (Stand: 1. Oktober 2022) 1. Die Bördehalle in Dössel wird allen Interessenten, insbesondere jedoch den örtlichen Vereinen und Gruppen, für die Durchführung kultureller Veranstaltungen, Festlichkeiten, Versammlungen, Schulungskursen, Seminaren pp. gegen Entrichtung der nachstehend aufgeführten Unkostenbeiträge und unter Beachtung dieser Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt. 2. Anträge von Interessenten auf Durchführung von Veranstaltungen der in Ziffer 1 genannten Art sind rechtzeitig bei dem Geschäftsführer oder dem Hallenwart des Fördervereins zu stellen. 3. Nach der Veranstaltung wird im Regelfall eine Abrechnung übersandt. 4. Für die Benutzung der Bördehalle werden folgende Mieten pro Tag erhoben: - Miete pro Tag: 220 Euro (für die ganze Halle) - Miete pro Tag: 130 Euro (für die halbe Halle) Miete ortsansässige Bürger und Vereine: - Miete pro Tag: 180 Euro (für die ganze Halle) - Miete pro Tag: 100 Euro (für die halbe Halle) Für die Benutzng der Industriespülmaschine wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Bei Nutzung der Halle durch Gewerbetreibende und für kommerzielle Veranstaltungen (z. B. Abi-Feten, Rockkonzerte, Discoveranstaltungen pp.) zahlen Mitgliedsvereine 250,-- € pro Tag und alle anderen Mieter 380,-- € pro Tag plus Nebenkosten (auf Nachfrage). Alle Veranstalter, außer ortsansässige Bürger und Vereine, haben mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung die Miete und eine Kaution von 500,-- € zu entrichten. 5. Die Veranstalter haben alle Nebenkosten, wie z. B. Heizung, Strom, Wasser, Versicherungen, Benutzung der Kücheneinrichtung pp. zu erstatten. Zusätzlich erhoben wird als Verwaltungsbeitrag eine Pauschale von 15 € pro Tag für die Wartung der Halle. Für jeden weiteren Tag sind zusätzlich 5 € Wartungskosten zu zahlen. Im übrigen sind die Anweisungen des Hallenwartes zu befolgen. 6. Der Veranstalter hat die Halle nach der Veranstaltung gründlich zu reinigen, die Bestuhlung und evtl. Stellwände weg zu räumen, den Müll auf eigene Kosten bzw. gg. Containerkosten zu entfernen. Sollte bereits am nächsten Tag eine andere Veranstaltung in der Halle durchgeführt werden, hat die Reinigung bis 10 Uhr zu erfolgen. Die Kaution wird zurückgezahlt bzw. verrechnet, wenn die Halle ordnungsgemäß  gereinigt ist. 7. Für die Benutzung der Bördehalle durch örtliche Vereine oder Gruppen zur Durchführung von Trainings- und Übungsstunden sowie zur Mitgliederschulung werden Mieten nicht erhoben. Jeder Verein hat eine Veranstaltung (Mitgliederversammlung) mietfrei, der Schützenverein zusätzlich noch die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen. Die Betriebskosten sind jedoch zu erstatten. Die Nutzer haben die benutzen Räume sauber zu hinterlassen. Insoweit gilt auch hier Ziffer 6 sinngemäß. 8. Alle Veranstalter haften für entstandene Schäden an allen vermieteten Gebäuden und Einrichtungen. Ferner haften die Veranstalter für alle Schäden (Personen- und Sachschäden), die sich aus der Durchführung einer Veranstaltung ergeben. 9. In und vor der Bördehalle darf neben Spirituosen und nicht alkoholischen Getränken nur Warburger Bier ausgeschenkt werden. 10. Die Jugendschutzbestimmungen und die Bestimmungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (wegen Lärmschutz) sind zu beachten. 11. Es darf in der Halle keine Veranstaltung durchgeführt werden, in der rechtsextremes, rassistisches oder antisemitisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, weder vom Mieter selbst, noch von den Besuchern der Veranstaltung. Die Einschätzung der Kreispolizeibehörde bzw. des Staatsschutzes reicht insoweit zum sofortigen Widerruf der Benutzungsgenehmigung ohne Anspruch auf Ausgleich- oder Ersatzleistungen. 12. Ab 1. Januar 2008 gilt in öffentlichen Einrichtungen, hierzu zählt auch die Bördehalle, ein grundsätzliches Rauchverbot. 13. Der Veranstalter/Hallennutzer ist verpflichtet die Veranstaltung der GEMA zu melden und die anfallenden Kosten zu tragen. 14. Für öffentliche Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet eine Schankgenehmigung der Stadt Warburg einzuholen. Kontakt Geschäftsführerin: Sigrid Butterwegge 34414 Warburg-Dössel, Pöppelhöfenweg 50, Tel. 05641 - 750564 Hallenwart:   Helmut Kaßmann 34414 Warburg-Dössel, Ringstraße 56, Tel. 05641 - 6136 1. Vorsitzender:   Gerhard Böhlen Tel. 05641 - 741185         2. Vorsitzender:   Reinhard Wiehe Tel. 05641 - 60456 Verantwortlich für diese Internetseite: Förderverein für die Bördehalle Dössel 1995 e. V.
Aufgrund der Ortsrandlage gut zum Feiern geeignet
Neu sanierte Toiletten mit formschönen Waschtischen auf der Damentoiliette
Frontansicht der Bördehalle
Gemütlicher Innenraum durch Holzbauweise
Lange Biertheke mit viel Platz für Gäste und Getränke