Die Dösseler Bördehalle
Die Dösseler Bördehalle wurde 1948 in Eigenleistung von Dösseler
Bürgern erbaut. 1950 konnte das erste Schützenfest in ihr gefeiert werden.
Sie ist bis heute neben der Pfarrkirche St. Katharina der Mittelpunkt für
Feiern und Aktivitäten in Dössel.
Die Halle kann auch gemietet werden
Sie planen ein Fest und benötigen eine gemütliche Räumlichkeit für bis zu
300 Personen? Dann kommt vielleicht unsere Bördehalle für Sie in Frage.
Egal ob Hochzeit, Geburtstag oder Konzert - die Bördehalle ist für jeden
Anlass geeignet.
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gemütliche, ganz in Holz gehaltene Halle für Veranstaltungen
jeglicher Art
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neues Holzparkett über die gesamte Hallenfläche
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gute akustische Eigenschaften durch Holzbauweise
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lange Biertheke mit allem, was für die Bewirtung umd den
Getränkeausschank benötigt wird
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große Bühne - mit Vorhang zu verschließen (Gut geeignet für
Tanzbands oder DJ´s)
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Mikrofonanlage mit Funktechnik vorhanden
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große geräumige Küche - Gasherd und Spülmaschine vorhanden
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separat nutzbarer Essenraum - auch als Umkleidekabine nutzbar
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großer Nebenraum - für kalte und warme Buffets nutzbar
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gemütliche Nischen mit Sitzbänken
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neue, nach aktuellem Standard sanierte Toilettenanlagen
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große barrierefreie Toilette - für Rollstuhlfahrer geeignet
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Innenraum per Vorhang abteilbar, sodass auch die halbe Halle
gemietet werden kann
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Parkplätze in der Nähe vorhanden
Preise und Bedingungen (Stand: 1. Oktober 2022)
Nach der Benutzungsordnung gelten die nachstehenden Bedingungen:
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Miete pro Tag:
220 Euro
(für die ganze Halle)
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Miete pro Tag:
130 Euro
(für die halbe Halle)
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Kaution:
500 Euro
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Wartungskosten erster Tag:
015 Euro
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Wartungskosten jeder weitere Tag:
005 Euro
Diese Kosten sind vorab fällig und müssen spätestens 10 Tage vor Beginn
der Veranstaltung auf das Konto Nr. 113 108 801 der Volksbank Warburger
Land eG in Warburg BLZ: 472 643 67 eingezahlt werden. Bei nicht
termingerechter Zahlung ist diese Genehmigung ungültig.
Die Nebenkosten wie Heizkosten, Strom- u. Wassergeld, Kanalgebühren
pp. werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Zu den
Nebenkosten zählen auch die Kosten der Versicherung und für die
Benutzung der Kücheneinrichtung.
Für die Bestuhlung der Bördehalle gilt folgende Regelung:
Die Bestuhlung ist vom Mieter vorzunehmen. Die Notausgänge müssen
jederzeit frei passierbar sein. An den als Notausgängen gekennzeichneten
Türen müssen die Vorhängeschlösser an den Panikriegeln der Tür entfernt
werden. Die in der Halle ausgehängten genehmigten Bestuhlungspläne
sind unbedingt zu beachten. Insoweit wird auf die Satzung über die
Benutzung der Bestuhlung und der Kücheneinrichtung verwiesen, die beim
Hallenwart erhältlich ist. Zuwiderhandlungen hat nur der Veranstalter zu
vertreten. Im Übrigen ist die Benutzungsordnung, welche am Ende dieser
Seite einzusehen ist, einzuhalten.
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Benutzungsordnung für die Bördehalle (Stand: 1. Oktober 2022)
1.
Die Bördehalle in Dössel wird allen Interessenten, insbesondere jedoch den örtlichen Vereinen und
Gruppen, für die Durchführung kultureller Veranstaltungen, Festlichkeiten, Versammlungen,
Schulungskursen, Seminaren pp. gegen Entrichtung der nachstehend aufgeführten Unkostenbeiträge und
unter Beachtung dieser Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt.
2.
Anträge von Interessenten auf Durchführung von Veranstaltungen der in Ziffer 1 genannten Art sind
rechtzeitig bei dem Geschäftsführer oder dem Hallenwart des Fördervereins zu stellen.
3.
Nach der Veranstaltung wird im Regelfall eine Abrechnung übersandt.
4.
Für die Benutzung der Bördehalle werden folgende Mieten pro Tag erhoben:
- Miete pro Tag:
220 Euro (für die ganze Halle)
- Miete pro Tag:
130 Euro (für die halbe Halle)
Miete ortsansässige Bürger und Vereine:
- Miete pro Tag:
180 Euro (für die ganze Halle)
- Miete pro Tag:
100 Euro (für die halbe Halle)
Für die Benutzng der Industriespülmaschine wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben.
Bei Nutzung der Halle durch Gewerbetreibende und für kommerzielle Veranstaltungen (z. B. Abi-Feten,
Rockkonzerte, Discoveranstaltungen pp.) zahlen Mitgliedsvereine 250,-- € pro Tag und alle anderen Mieter
380,-- € pro Tag plus Nebenkosten (auf Nachfrage).
Alle Veranstalter, außer ortsansässige Bürger und Vereine, haben mindestens 10 Tage vor der
Veranstaltung die Miete und eine Kaution von 500,-- € zu entrichten.
5.
Die Veranstalter haben alle Nebenkosten, wie z. B. Heizung, Strom, Wasser, Versicherungen, Benutzung
der Kücheneinrichtung pp. zu erstatten. Zusätzlich erhoben wird als Verwaltungsbeitrag eine Pauschale von
15 € pro Tag für die Wartung der Halle. Für jeden weiteren Tag sind zusätzlich 5 € Wartungskosten zu
zahlen. Im übrigen sind die Anweisungen des Hallenwartes zu befolgen.
6.
Der Veranstalter hat die Halle nach der Veranstaltung gründlich zu reinigen, die Bestuhlung und evtl.
Stellwände weg zu räumen, den Müll auf eigene Kosten bzw. gg. Containerkosten zu entfernen. Sollte
bereits am nächsten Tag eine andere Veranstaltung in der Halle durchgeführt werden, hat die Reinigung bis
10 Uhr zu erfolgen. Die Kaution wird zurückgezahlt bzw. verrechnet, wenn die Halle ordnungsgemäß
gereinigt ist.
7.
Für die Benutzung der Bördehalle durch örtliche Vereine oder Gruppen zur Durchführung von Trainings- und
Übungsstunden sowie zur Mitgliederschulung werden Mieten nicht erhoben. Jeder Verein hat eine
Veranstaltung (Mitgliederversammlung) mietfrei, der Schützenverein zusätzlich noch die
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen. Die Betriebskosten sind jedoch zu erstatten. Die Nutzer haben
die benutzen Räume sauber zu hinterlassen. Insoweit gilt auch hier Ziffer 6 sinngemäß.
8.
Alle Veranstalter haften für entstandene Schäden an allen vermieteten Gebäuden und Einrichtungen. Ferner
haften die Veranstalter für alle Schäden (Personen- und Sachschäden), die sich aus der Durchführung einer
Veranstaltung ergeben.
9.
In und vor der Bördehalle darf neben Spirituosen und nicht alkoholischen Getränken nur
Warburger Bier ausgeschenkt werden.
10.
Die Jugendschutzbestimmungen und die Bestimmungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (wegen
Lärmschutz) sind zu beachten.
11.
Es darf in der Halle keine Veranstaltung durchgeführt werden, in der rechtsextremes, rassistisches oder
antisemitisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, weder vom Mieter selbst, noch von den
Besuchern der Veranstaltung. Die Einschätzung der Kreispolizeibehörde bzw. des Staatsschutzes reicht
insoweit zum sofortigen Widerruf der Benutzungsgenehmigung ohne Anspruch auf Ausgleich- oder
Ersatzleistungen.
12.
Ab 1. Januar 2008 gilt in öffentlichen Einrichtungen, hierzu zählt auch die Bördehalle, ein grundsätzliches
Rauchverbot.
13.
Der Veranstalter/Hallennutzer ist verpflichtet die Veranstaltung der GEMA zu melden und die anfallenden
Kosten zu tragen.
14.
Für öffentliche Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet eine Schankgenehmigung der Stadt Warburg
einzuholen.
Kontakt
Geschäftsführerin: Sigrid Butterwegge
34414 Warburg-Dössel, Pöppelhöfenweg 50,
Tel. 05641 - 750564
Hallenwart:
Helmut Kaßmann
34414 Warburg-Dössel, Ringstraße 56,
Tel. 05641 - 6136
1. Vorsitzender:
Gerhard Böhlen
Tel. 05641 - 741185
2. Vorsitzender:
Reinhard Wiehe
Tel. 05641 - 60456
Verantwortlich für diese Internetseite: Förderverein für die Bördehalle Dössel 1995 e. V.
Aufgrund der Ortsrandlage gut zum
Feiern geeignet
Neu sanierte Toiletten mit formschönen
Waschtischen auf der Damentoiliette
Frontansicht der Bördehalle
Gemütlicher Innenraum durch
Holzbauweise
Lange Biertheke mit viel Platz für
Gäste und Getränke